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ÖBA 5, Mai 2013, Seite 364

Zur Wirksamkeit eines Stop-Loss-Limits im Fremdwährungskreditvertrag

§§ 879, 905a, 988 ABGB; Art 6 Abs 1 Klausel-RL 93/13/EWG; § 6 KSchG; § 228 ZPO

Die Vereinbarung eines Kurslimits in einem Fremdwährungskreditvertrag, jenseits dessen das Obligo in Euro konvertiert wird („Stoploss-Limit“) trägt grundsätzlich dem beiderseitigen Sicherungsbedürfnis Rechnung. Die entsprechende Vereinbarung ist jedoch unwirksam, wenn sie eine automatische Konvertierung vorsieht, ohne auf eine Erfüllungsgefährdung der Bank abzustellen.

Eine geltungserhaltende Reduktion von Verbraucherverträgen ist auch im Individualprozess unzulässig.

Zielt eine Vereinbarung auf die Änderung bereits bestehender Verträge ab, bewirkt ihr Wegfall keine Vertragslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden müsste; vielmehr gelangt die ursprüngliche Vereinbarung zur Anwendung.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Kläger, deren Verbrauchereigenschaft nicht strittig ist, schlossen nach Beratung durch einen Vermittler am mit der beklagten Partei einen Kreditvertrag. Laut Krediturkunde erklärte sich die beklagte Partei bereit, den Klägern einen Einmalbarkredit in Höhe/im Gegenwert von € 162.000 einzuräumen und die Kreditvaluta in (damals ca 263.665) Schweizer Franken z...

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