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ÖBA 5, Mai 2013, Seite 351

Die Auswirkungen der PensionskassenG-Novelle 2012

Fritz Janda

Die Novelle des Pensionskassengesetzes wurde mit Beschlussfassung am im Nationalrat inhaltlich abgeschlossen und ist am in Kraft getreten. Die Reform bringt eine Garantievariante für Firmenpensionen, erhöhte Wahlmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und steigert insgesamt die Attraktivität und langfristige Sicherheit von Betriebspensionen.

Erhöhung der möglichen variablen Beiträge

Bisher konnte der Arbeitgeber zusätzlich zu seinen fixen Beiträgen auch weitere Beiträge bis zur selben Höhe für die Firmenpensionen einzahlen; dh die Beiträge konnten maximal verdoppelt werden. Nun ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber bei fixen Beiträgen in der Höhe von zumindest 2% der Lohn- und Gehaltssumme weitere variable Beiträge bis zur Höhe von 10% der Lohn- und Gehaltssumme der Anwartschaftsberechtigten leisten kann, in Abhängigkeit von der Entwicklung bestimmter betrieblicher Kennzahlen.

Einführung einer Sicherheitspension

Mit § 12a PKG wird eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft mit Garantie eingeführt. Anwartschafts- und Leistungsberechtigte haben künftig die Möglichkeit, in diese Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) zu wechseln. Dieses Modell garantiert, dass die mit Pensi...

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