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BaFin veröffentlicht Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Verwaltungsgesellschaft gemäß § 22 KAGB-E
Die Aufnahme und Führung des Betriebes einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Am veröffentlichte die BaFin ein umfassendes Merkblatt zum Erlaubnisverfahren betreffend AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 22 des Kapitalanlagegesetzbuch-Entwurfes (KAGB-E). AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß dieser Bestimmung sind solche, die mindestens einen AIF verwalten oder die Absicht hegen, zu verwalten. Da das Merkblatt derzeit lediglich auf dem Entwurf des KAGB beruht, steht es unter dem Vorbehalt inhaltlicher Änderungen des KAGB.
Inhaltlich legt das Merkblatt seinen Schwerpunkt auf Ausführungen zu den Unterlagen und Angaben, die der Erlaubnisantrag enthalten muss. In 14 Punkten werden die einzureichenden Unterlagen im Detail beschrieben, unter anderem wird auf das notwendige Anfangskapital, auf Angaben zur Beurteilung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter, Angaben zu bedeutenden beteiligten Inhabern und Angaben zur Anlagestrategie eingegangen. Zusätzlich wird am Ende des Merkblattes noch Bezug auf den Verfahrensablauf genommen.