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ÖBA 4, April 2013, Seite 292

Bedeutung des Vertrauens in ein funktionsfähiges Bankwesen bei Interessenabwägung betreffend Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung

§ 70 Abs 4 Z 1 BWG; § 30 VwGG

In Hinblick auf das Vertrauen der Marktteilnehmer in die ordnungsgemäße Abwicklung ihrer Geschäfte und das klaglose Funktionieren des Bankwesens kommt der Aufrechterhaltung desselben unter Einhaltung der Gesetze durch Kreditinstitute eine besonders hohe Bedeutung zu, sodass die Hintanhaltung von Unregelmäßigkeiten und möglichen Nachteilen für die Kunden grundsätzlich und unabhängig von der Größe und wirtschaftlichen Bedeutung der Kreditinstitute, mit denen die Kunden in Geschäftsverbindung stehen, jedenfalls im besonderen öffentlichen Interesse liegt.

Im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat der VwGH nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nicht zu überprüfen; selbst die wahrscheinliche Rechtswidrigkeit des Bescheides wäre kein Grund für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung.

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre, Universität Graz
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