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ÖBA 4, April 2013, Seite 246

Probleme der Schadensermittlung bei unbefugten Verfügungen des Verwahrers über Wertpapiere von Depotkunden

Gert Iro

Die Haftung einer Depotbank für unbefugte Verfügungen über die von ihr für einen Kunden nach dem DepG verwahrten Wertpapiere beschäftigt die Gerichte eher selten. Von besonderem Interesse ist daher eine jüngere Entscheidung des OGH, die einen gefälschten Auftrag an eine Bank zum Verkauf von auf dem Depot eines Kunden befindlichen Wertpapieren und die daraus resultierende Schadenersatzpflicht der Depotbank gegenüber ihrem Kunden zu behandeln hatte . Das Hauptaugenmerk gilt allerdings einer anderen, einem praktischen Fall nachgebildeten Konstellation, in der es um den Umtausch von Genussscheinen geht, den die Depotbank auf Veranlassung der Emittentin ohne Zustimmung der Depotinhaber vornimmt. Als die Emittentin insolvent wird, verlangen die Genussscheininhaber von der Depotbank Schadenersatz wegen Eingriffs in ihr Eigentumsrecht an den Genussscheinen.

Courts rarely have to deal with the liability of a depositary bank for unauthorised disposals regarding securities the bank has in custody for a client in accordance with the Depositary Act (DepG). Therefore, a recent judgment of the Supreme Court is of particular interest. It dealt with a fraudulent order to a bank to sell securities h...

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