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Das Wohnungseigentum: Sanierung und Fremdfinanzierung
Steuerliche Fragestellungen
Die Weiterverrechnung von Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Sanierung von Wohnungseigentumsobjekten führen ebenso wie die Fremdfinanzierung von Sanierungsmaßnahmen in der Praxis oftmals zu Fragestellungen, auf die in der Folge näher eingegangen werden soll.
1. Begrifflichkeiten
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert den Begriff „Wohnungseigentum“ in § 2 Abs 1 WEG als dingliches Recht, das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumt wurde und diese berechtigt, das Wohnungsobjekt ausschließlich zu nutzen und alleine darüber zu verfügen. Es umfasst sowohl Wohnungen als auch selbständige Räume und Abstellplätze für Kfz. Als Wohnung ist in diesem Zusammenhang ein baulich abgeschlossener und nach Verkehrsauffassung selbständiger Teil eines Gebäudes zu verstehen, der nach Art und Größe dazu geeignet ist, ein Wohnbedürfnis zu befriedigen. Die Beurteilung hat der Verkehrsauffassung nach zu erfolgen, wobei ein Wohnraum jedenfalls nur dann vorliegt, wenn dieser aufgrund bautechnischer und rechtlicher Gegebenheiten zur Nutzung als Unterkunft geeignet ist.
Sonstige selbständige Räumlichkeiten hingegen dienen nicht der Befriedigung von Wohnbedürfni...