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ÖBA 4, April 2013, Seite 223

BaFin veröffentlicht Merkblatt für die Zuverlässigkeitsprüfung von Geschäftsleitern gemäß VAG, KWG, ZAG und InvG

Das am veröffentlichte Merkblatt richtet sich an alle nach dem Versicherungsgesetz (VAG), Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder Investmentgesetz der Aufsicht durch die BaFin unterliegenden Unternehmen. Die Leitung derartiger Unternehmen setzt ein ausreichendes Maß an theoretischen und praktischen Kenntnissen in den Unternehmensgeschäften und Leitungserfahrung (fachliche Eignung) sowie eine sorgfältige und ordnungsgemäße Wahrnehmung des Leitungsauftrags (Zuverlässigkeit) voraus.

Das Merkblatt gliedert sich in drei Bereiche. Im ersten Teil werden die Anforderungen aus dem Bereich des VAG dargestellt, im zweiten Teil die Anforderungen aus den übrigen Bereichen, der dritte Teil enthält eine Checkliste für die zu übermittelnden Unterlagen. Konkret enthält der Teil für die Geschäftsleiter nach VAG Informationen sowohl zu den materiellen Anforderungen (fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, Behandlung von Mehrfachmandaten) an die Geschäftsleiter als auch zu Verfahrensfragen (Anzeigepflicht, einzureichende Unterlagen, Ausscheiden von Geschäftsleitern). Der Teil für die Geschäftsleiter nach KWG, ZAG und InvG stellt lediglich die einzureichenden Unterlagen ...

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