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ÖBA 4, April 2013, Seite 223

Gesetzesentwurf zum Bankeninterventions- und Bankenrestrukturierungsgesetz

Am hat das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf des Bankeninterventions- und Bankenrestrukturierungsgesetzes (BIRG) veröffentlicht. Mit dem neuen Gesetz soll erstmals ein eigener Rechtsrahmen für Bankeninsolvenzen geschaffen werden. Die Begutachtungsfrist endete am .

Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass aufgrund des spezifischen Geschäftsgegenstands von Kreditinstituten die derzeit geltenden Regelungen des Insolvenzrechts für eine ordentliche Abwicklung im Liquidationsfall nicht geeignet sind. Die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen gilt als wesentlicher Baustein des neuen Gesetzes und soll eine präventive Krisenplanung der Banken und der Aufsicht gewährleisten. Durch das neue BIRG wird ein Rechtsrahmen geschaffen, welcher der Aufsicht mehr Rechte einräumt und ein frühzeitiges Eingreifen in Krisensituationen ermöglicht. Dadurch soll einerseits die Sicherheit und Stabilität des Banken- und Finanzsektors erhöht, andererseits der Einsatz öffentlicher Gelder zum Zwecke von Bankenrettungen vermieden werden.

Die Regelungen des Entwurfs orientieren sich am Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Sanierung und Abwicklung von Kreditins...

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