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ÖBA 1, Jänner 2013, Seite 66

Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in AGB auch für alle anderen Verbraucher gültig

Richtlinie 93/13/EWG

– Art 3 Abs 1 und 3 – Art 6 und 7 – Verbraucherverträge – Missbräuchliche Klauseln – Einseitige Änderung der Vertragsbedingungen durch den Gewerbetreibenden – Von einer nach innerstaatlichem Recht benannten Stelle im öffentlichen Interesse im Namen der Verbraucher erhobene Unterlassungsklage – Feststellung der Missbräuchlichkeit der Klausel – Rechtswirkungen;

1. Es ist Sache des nationalen Gerichts, im Verfahren über eine Unterlassungsklage, die von einer nach innerstaatlichem Recht benannten Stelle im öffentlichen Interesse im Namen der Verbraucher erhoben worden ist, anhand von Art 3 Abs 1 und 3 der RL 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen die Missbräuchlichkeit einer Klausel in den AGB von Verbraucherverträgen zu beurteilen, in der ein Gewerbetreibender eine einseitige Änderung der mit der zu erbringenden Dienstleistung verbundenen Kosten vorsieht, ohne den Modus der Preisänderung ausdrücklich zu beschreiben oder triftige Gründe für diese Änderung anzugeben. Dieses Gericht hat insb zu prüfen, ob im Licht der Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verbraucherverträge, zu denen die streitige Klausel ...

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