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Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum Verhältnis von Emittentenhaftung und Grundsatz der Kapitalerhaltung
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist eine nationale Regel, die eine Haftung einer AG als Emittentin gegenüber einem Erwerber von AktienS. 65 wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten gem Art 6 und 25 Prospekt-RL 2003/71/EG idF der RL 2008/11/EG, Art 7, 17 und 28 Transparenz-RL 2004/109/EG oder Art 14 Marktmissbrauchs-RL 2003/6/EG vorsieht, mit den Art 12, 15, 16, 19 und 42 der Kapital-RL 77/91/EWG vereinbar?
2. Sind die Bestimmungen der Art 12, 15, 16, insb 18 und 19 sowie 42 Kapital-RL 77/91/EWG dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die beinhaltet, dass eine AG im Zuge dieser in Punkt 1. genannten Haftung dem Erwerber den Erwerbspreis vergüten und die erworbenen Aktien zurücknehmen muss?
3. Sind die Bestimmungen der Art 12, 15, 16, 18, 19 sowie 42 Kapital-RL 77/91/EWG dahin auszulegen, dass eine solche in Punkt 1. genannte Haftung der AG auch das gebundene Vermögen der AG umfassen kann bzw auch bestehen kann, wenn sie die Insolvenz der AG zur Folge haben kann?
4. Sind die Bestimmungen der Art 12 und 13 Publizitäts-RL 2009/101/EG dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die ein...