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GRC aktuell 1, März 2020, Seite 10

Finanzmarktaufsicht veröffentlicht neue Mindeststandards für die Interne Revision

Governance bei Kredit- und Finanzinstituten im Blickpunkt

Stefan Menhofer

Anfang 2020 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die 15 Jahre alten Mindeststandards für die Interne Revision (MS-IR) für Kredit und Finanzinstitute aus dem Februar 2005 umfassend überarbeitet, aktualisiert und erweitert. Die neue Fassung findet seit Anwendung. Im Wesentlichen geht es um die Betonung der zentralen Kontrollfunktion der Internen Revision und damit um die – auch organisationale – Stärkung der Governance einer Bank. Das Three-Lines-of-Defence-Konzept findet demensprechend erstmals Eingang in die MS-IR.

1. Ein erster Überblick

1.1. Rolle der Internen Revision und Three-Lines-of-Defence-Modell

Nach mittlerweile fünfzehn Jahren war es höchste Zeit, die MS-IR zu überarbeiten. Die FMA hat dies umfassend getan und hebt in den Vorbemerkungen die Rolle der Internen Revision im Aufsichtsgefüge hervor. Die Kommunikationmit der Aufsichtsbehörde ist ein Schlüsselelement.

Rz 4 MS-IR 2020

„Der internen Revision kommt innerhalb des gesamten aufsichtsrechtlichen Gefüges eine große Bedeutung zu. Sie bildet neben dem Aufsichtsrat und dem Bankprüfer eine wichtige Kontrollinstanz und ist aus diesem Grund ein wesentlicher Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde.“

Die Corporate-Governa...

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