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ÖBA 1, Jänner 2013, Seite 27

Ergänzende Auslegung von Verbraucherverträgen trotz Verbots der geltungserhaltenden Reduktion?

Anmerkungen zu EuGH C-453/10 (Pereničová und Perenič), C-472/10 (Invitel) und C-618/10 (Banco Español de Crédito)

Andreas Geroldinger

Innerhalb weniger Monate hat die erste Kammer des EuGH drei Entscheidungen zur Kontrolle missbräuchlicher Vertragsbestimmungen nach der sogenannten Klausel-RL gefällt: In der Rs Banco Español de Crédito antwortet sie auf die Fragen, ob missbräuchliche Klauseln durch das Gericht auf ihren zulässigen Inhalt reduziert werden können und ob auch im Mahnverfahren, noch vor Erhebung eines Einspruchs, eine amtswegige Klauselprüfung stattzufinden hat. Im Urteil in der Rs Pereničová und Perenič finden sich Klarstellungen zu den Kriterien, die über das Aufrechtbleiben des Restvertrags (ohne die missbräuchliche Klausel) entscheiden. Und in der Rs Invitel wird die Frage behandelt, ob eine Entscheidung im Verbandsprozess, die eine Klausel als missbräuchlich klassifiziert, unmittelbar auf die Rechtsbeziehungen des Unternehmers mit nicht am Verfahren beteiligten Verbrauchern ausstrahlt. Mit diesen Entscheidungen hat der EuGH nicht nur zentrale Weichen für die Klauselkontrolle gestellt, sondern auch heikle Folge- und Abgrenzungsfragen aufgeworfen. Dieser Beitrag will sie aufzeigen und partiell Lösungen anbieten.

Recently, within three months, the First Chamber of the European Court of Justice (E...

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