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ÖBA 1, Jänner 2013, Seite 2

Europäisches Parlament beschließt gemeinsam mit Rat und Kommission strengere Regeln für Sovereign Debt Ratings

Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich am auf eine Reihe von strengeren Regeln für Sovereign Debt Ratings geeinigt. Darüber hinaus sind Limits in Zusammenhang mit Kreuzbeteiligungen zwischen Ratingagenturen und den bewerteten Unternehmen vorgesehen, um Interessenskonflikten vorzubeugen.

Die Pläne decken insbesondere die folgenden Themen ab:

Ratingkalender: Um Staaten die Chance zu geben, sich auf Sovereign Ratings adäquat vorzubereiten, müssen Agenturen den Zeitpunkt der Veröffentlichung im Rahmen eines Ratingskalenders im Vorhinein bekanntgeben. Zudem müssen Daten und Annahmen, die dem Rating zugrundeliegen, in eindeutig verständlicher Form veröffentlicht werden.

Automatisierte Verweise auf externe Ratings: Alle Passagen des EU-Rechts, die Verweise auf externe Ratings enthalten und damit automatisierte Rechtsfolgen nach sich ziehen, sollen bis 2020 entfernt werden.

Interessenskonflikte: Beteiligungen von Ratingagenturen an den Ratingobjekten dürfen zukünftig nicht mehr als zehn Prozent betragen, um potentielle Interessenskonflikte zu verhindern. Zudem darf eine Person nicht an zwei Ratingagenturen gleichzeitig beteiligt sein, sofern eine der Beteiligungen den...

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