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ÖBA 6, Juni 2012, Seite 396

Zur Löschungsklagelegitimation des außerbücherlichen Hypothekargläubigers

§§ 488, 1358, 1422 ABGB; §§ 13, 61 GBG

Bei gesetzlicher und notwendiger Zession gehen in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes Hypotheken ex lege, ohne weiteren sachenrechtlichen Übertragungsakt, mit der Zession über. In den Ausnahmefällen außerbücherlichen Rechtserwerbs steht auch dem außerbücherlichen Rechtsnachfolger die Legitimation zur Löschungsklage zu. Der aufgrund einer notwendigen Zession nachfolgende Hypothekargläubiger ist daher wie ein außerbücherlicher Eigentümer bereits vor der deklarativen Nachführung des Grundbuchsstands zur Löschungsklage legitimiert.

Ist die Einverleibung nur mit Genehmigung der Grundverkehrsbehörde zulässig, muss der Dritte, der die Hypothek durch gesetzliche Zession erwerben will, die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Bis dahin ist sein Recht nur auflösend bedingt und er noch nicht zur Löschungsklage legitimiert.

Die Löschung einer Löschungseintragung führt nicht zu einem Schwebezustand, sondern zieht zwangsläufig die Wiederherstellung der gelöschten Eintragung, uzw zugunsten des in seinen Rechten verletzten Klägers, nach sich. Ist der Löschungskläger mangels Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen gar nicht in der Lage, die Wiedereinverleibung des ge...

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