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ÖBA 6, Juni 2012, Seite 366

Beschränkungen für Bonuszahlungen durch das Bankwesengesetz

Vergütungspolitik der Kreditwirtschaft am Prüfstand

Markus Waldherr und Alexander Zimmermann

Die Vergütungsbestimmungen des BWG verpflichten Kreditinstitute zur Festlegung und Anwendung einer Vergütungspolitik, die die persönlichen Zielsetzungen der Mitarbeiter an die langfristigen Interessen ihres Instituts angleicht. Erreicht werden soll dies insbesondere dadurch, dass die Gewährung und Auszahlung variabler Vergütung (Boni, Prämien) sowohl durch die Nachhaltigkeit der individuellen Leistung als auch durch eine solide wirtschaftliche Lage des gesamten Kreditinstituts bedingt sein muss. Umgekehrt ist variable Vergütung unzulässig, wenn sich die prämierte Leistung als nicht nachhaltig erweist oder die Finanzlage des Instituts dem entgegensteht.

The remuneration provisions of the Austrian Banking Act oblige credit institutions to establish and apply a remuneration policy which aligns staff members´ personal objectives with their institution´s long term interests. For this purpose the award and vesting of variable remuneration (bonuses, premiums) shall be conditioned by the sustained yield of the individual accomplishments as well as by the solid financial situation of the whole credit institution. Inversely, no variable remuneration is paid if the accomplishments rewarded turn o...

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