Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 3, März 2012, Seite 181

Prozessuale Fragen der „Sammelklage österreichischer Prägung“

§§ 871, 922 ABGB; § 55 JN; §§ 226, 500, 502, 519 ZPO

Zu Schlüssigkeit und Streitwertberechnung bei einer „Sammelklage österreichischer Prägung“.

Aus der Begründung:

Der Kläger stellt folgende Begehren:

„1. Die Verträge zwischen der Beklagten und den in Beilage ./A und Beilage ./B angeführten Personen über den Erwerb von Zertifikaten, welche Aktien der M Ltd. (nunmehr A Ltd.) repräsentieren sollten, welche während der Zeichnungsfrist der Kapitalerhöhung der M Ltd. (nunmehrA Ltd.) vom 20.2.– abgeschlossen wurden, werden aufgehoben.

2. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger € 268.500,08 samt 4% Zinsen ab binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. […]“

Der Klage beigelegt waren zwei Listen. Beilage ./A enthält 133 Zeilen mit Namen samt „Anrede“, Geburtsdatum, Adresse und „Land“. Beilage ./B enthält 71 Zeilen mit Namen, zusätzlich zu Beilage ./A eine Spalte „Schaden“ mit dort jeweils angeführten Beträgen.

Dazu brachte der Kläger vor, die auf den beiden Listen genannten Personen hätten ihm „über dieA AG“ (in der Folge „A“), im Zusammenhang mit einer mit der A getroffenen Prozessfinanzierungsvereinbarung, alle ihre Ansprüche aus dem Kauf von Zertifikaten der M Ltd. (in...

Daten werden geladen...