Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 3, März 2012, Seite 176

Zur Zustimmungsfiktion in AGB für Verbraucherverträge

Peter Rummel

§§ 879, 1396a ABGB; § 6 KSchG

In die Klausel über eine Zustimmungsfiktion gemäß § 6 Abs 1 Z 2 KSchG müssen Widerspruchsmöglichkeit und -frist aufgenommen werden. Aus der Bestimmung folgt „grundsätzlich überhaupt“ die Wirkungslosigkeit vertraglicher „Erklärungsfiktionen“. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind streng zu Lasten des Unternehmers auszulegen. Die Klausel, „[d]er Teilnehmer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung [des Unternehmers] auf Dritte übertragen“, ist sachlich durchaus gerechtfertigt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin ist eine zur Erhebung einer Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigte gesetzliche Interessenvertretung. Die Beklagte tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit als Kommunikationsdienstleistungsunternehmen regelmäßig in rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern in Österreich und verwendet dabei AGB und Vertragsformblätter.

Das Erstgericht verbot der Beklagten die Verwendung sämtlicher inkriminierter Klauseln.

Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren hinsichtlich der in § 9 Abs 2 und 3 der AGB der Beklagten enthaltenen Klauseln ab.

Die Revision der Klägerin ist teilweise berechtigt.

1. Die von der Klägerin inkriminierte Klausel des § 9 Abs 2 der...

Daten werden geladen...