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ÖBA 3, März 2012, Seite 134

ESMA startet Konsultation zu Leerverkäufen und Credit Default Swaps

Im November 2011 wurde von Rat und Kommission eine Verordnung zu Leerverkäufen und Credit Default Swaps beschlossen, die voraussichtlich am veröffentlicht und in Kraft treten wird. Die Verordnung sieht vor, dass die ESMA bis zum technische Durchführungsmaßnahmen bzw Regulierungsstandards („regulatory and implementing technical standards“) erarbeitet und an die Kommission weiterleitet. In diesem Zusammenhang hat die ESMA am ein Konsultationsdokument veröffentlicht, das wesentliche Themenbereiche diskutiert und interessierten Marktteilnehmern Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum einräumt.

Im Zusammenhang mit Leerverkäufen liefert die ESMA Vorschläge für technische Standards, um sicherzustellen, dass ausreichend Wertpapiere für das Settlement der Leerverkaufspositionen zur Verfügung stehen. Der Ansatz sieht eine abschließende Liste von Instrumenten bzw Abreden vor, die die erforderlichen Kriterien erfüllen.

Die ESMA schlägt weiters detaillierte Offenlegungspflichten für Investoren vor, die eine Netto-Short-Position an einem bestimmten Wertpapier halten. Die relevanten Informationen müssen den zuständigen nationalen Behörden und der Öffentlichkeit...

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