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EBA veröffentlicht ein Konsultationspapier „Draft ITS on reporting of large exposures“
Das von der EBA veröffentlichte Konsultationspapier „Draft ITS on reporting of large exposures“ (Entwurf technischer Durchführungsstandards für die GVA Meldung) dient zur Umsetzung von Art 383 der Capital Requirements Regulation (CRR).
Der Entwurf ist als Nachtrag zu dem von der EBA am veröffentlichten Vorschlag für technische Durchführungsstandards im aufsichtlichen Meldewesen zu verstehen. Die Durchführungsstandards basieren auf den „guidelines on common reporting of large exposures“ (Leitlinien für gemeinsames Meldewesen bei Großveranlagungen) und dienen ua zur Schaffung einheitlicher Meldepflichten und zur Sicherstellung der Einhaltung der Großveranlagungsbestimmungen gem Art 376-392 CRR.
Die Konsultation läuft bis . Der Entwurf soll bis der Kommission vorgelegt werden.