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ASoK 10, Oktober 2011, Seite 402

Neues Dienstreiserecht für Bauangestellte

Rundschreiben der WKO vom .

Ab gilt ein neues kollektivvertragliches Dienstreiserecht für Bauangestellte, das Aufwandsersätze nur in sehr eingeschränktem Ausmaß vorsieht:

  • Bei einer Dienstreise auf eine Baustelle steht das volle Taggeld von 26,40 Euro pro Arbeitstag nur dann zu, wenn es sich um eine weit entfernte Baustelle (= Baustelle ist sowohl vom Wohnort als auch vom gewöhnlichen Arbeitsplatz mehr als 120 km entfernt oder der Arbeitgeber ordnet eine auswärtige Nächtigung an) handelt oder die Dienstreisedauer (vom Wohnort oder Arbeitsplatz zur Baustelle und zurück) mehr als 11 Stunden beträgt. Bei einer Dienstreisedauer von mehr als 6 Stunden gebührt ein Taggeld von 15 Euro pro Arbeitstag. Für sonstige Dienstreisen (zu keiner Baustelle) gelten die von der Dienstreisedauer abhängigen Regelungen (volles Taggeld bei mehr als 11 Stunden, 15 Euro bei mehr als 6 Stunden) entsprechend. Für Dienstreisen ins Ausland gelten die Sätze der Bundesbediensteten.

  • Taggeld, das aufgrund dieser Regelungen zu gewähren ist, ist abgaben- und beitragsfrei (entgegen der Ansciht im Rundschreiben auch dann, wenn die im Hinblick auf § 26 Z 4 EStG maßgebliche 5- bzw. 15-Tagesgrenze überschritten wird).

  • Angemessene Nächti...

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