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ÖBA 3, März 2012, Seite 133

Baseler Komitee bestätigt Liquiditätsbestimmungen des Basel-III-Regelwerks

Im Rahmen des im Jänner 2012 abgehaltenen Meetings des Baseler Komitees wurden nochmals die Bestimmungen des Liquiditätsstandards ausführlich diskutiert. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen insbesondere die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Strategie zur umfassenden und einheitlichen Umsetzung des Basel-III-Regelwerks.

Auf Basis zahlreicher Stellungnahmen wurde von den Mitgliedern des Komitees nochmals betont, dass die wesentlichen Bestimmungen der Liquidity Coverage Ratio unverändert bleiben. Dementsprechend haben die Institute ab 2015 eine LCR in der Höhe von mindestens 100% aufzuweisen, während in Stresszeiten die Quote auch unter diesen Schwellenwert fallen darf. In diesem Zusammenhang werden vom Komitee künftig noch jene Bedingungen veröffentlicht, die ein Unterschreiten der LCR erlauben. Die endgültigenS. 134 Bestimmungen werden bis Ende 2012 publiziert.

Außerdem wurden im Rahmen der Sitzung die Strategie und die Überwachung der einheitlichen Implementierung des Basel-III-Regelwerks diskutiert. Diesbezüglich wird vom Komitee ein einheitliches Protokoll veröffentlicht, in dem die laufenden Review-Ergebnisse publiziert werden.

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