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Regierungsvorlage zur Einführung des Kreditinstitute-Verbunds im Parlament eingelangt
Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf (RV 1648 d.B. XXIV GP) sollen in Österreich die Voraussetzungen zur Bildung eines Kreditinstitute-Verbundes geschaffen werden. Das Ziel dieser Bestimmung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Kreditinstitute durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und Synergieeffekten zu stärken.
Mit Einführung des § 30a BWG soll es Kreditinstituten ermöglicht werden, mit einem zentralen Institut per Vertrag einen Kreditinstitute-Verbund zu bilden. In einem Kreditinstitute-Verbund übernimmt die Zentralorganisation in einer Gruppe rechtlich selbständig bleibender Kreditinstitute wesentliche Steuerungsfunktionen. Die Zentralorganisation ist Normadressat des BWG in Bezug auf die Bestimmungen, die vom Kreditinstitute-Verbund einzuhalten sind (insb Bestimmungen zu Mindesteigenmittelerfordernissen, Liquidität, Offenlegungspflichten und Großveranlagungen), und hat für deren Einhaltung zu sorgen.
Voraussetzungen für die Bildung eines Kreditinstitute-Verbunds sind:
Kreditinstitute müssen ihren Sitz im Inland haben und der Zentralorganisation ständig zugeordnet sein. Die ständige Zuordnung bedeutet jedoch keine völlige Unmöglichkeit eines Austritts aus dem Verbund...