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FMA veröffentlicht Rundschreiben betreffend Compliance-Regelungen gemäß BörseG und Emittenten-Compliance-Verordnung
Als Reaktion auf die bei Vor-Ort-Prüfungen festgestellten Mängel in der Compliance-Organisation österreichischer Emittenten veröffentlichte die FMA ein Rundschreiben, das die Compliance-Anforderungen aus Sicht der Behörde näher erläutert.
In diesem Rundschreiben wird beispielsweise ausgeführt, wie die interne Compliance-Organisation auszusehen hat oder wie Vertraulichkeitsbereiche im Unternehmen typischerweise einzurichten sind. Zudem wird dargestellt, wie der Umgang mit compliance-relevanten Informationen zu erfolgen hat, wie eine unternehmensinterne Compliance-Richtlinie auszugestalten ist oder wie Sperrfristen und Handelsverbote einzusetzen sind.
Im Zuge der Herausgabe des Rundschreibens novellierte die FMA gleichzeitig die „Emittenten-Compliance-Verordnung 2007“ (ECV 2007). Es wird der Begriff der „compliance-relevanten Information“ neu eingeführt. Neben den schon bisher gemeinten Insider-Informationen umfasst dieser Begriff auch sonstige vertrauliche, kurssensible Informationen, selbst wenn noch nicht alle Eigenschaften der Insiderinformation erfüllt sind.