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FMA veröffentlicht Entwurf zur Abänderung der Liquiditätsverordnung
Zur Umsetzung des entsprechenden geldpolitischen Beschlusses des EZB-Rates vom wurde von der FMA im Jänner 2012 ein Entwurf zur Anpassung der Liquiditätsverordnung (LiquiV) veröffentlicht.
Der in § 25 Abs 7 Z 2 BWG genannte Prozentsatz wird nun auf 1% reduziert. Damit wird der Mindestsatz für flüssige Mittel ersten Grades an die Entwicklung auf europäischer Ebene angepasst, wo eine Reduzierung des Mindestreserveerfordernisses von 2% auf 1% vorgesehen ist. Ziel der Senkung des Mindestsatzes ist es, eine Verbesserung der Zahlungsbereitschaft im Bankensektor durch die erhöhte Menge an zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln der Kreditinstitute zu erreichen. Dies soll sowohl den Liquiditätspuffer kräftigen, als auch das Refinanzierungsrisiko der Kreditinstitute senken.