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Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei strukturierten Produkten
Überlegungen aus Anlass der „Zinswette“-Entscheidung des BGH (XI ZR 33/10)
Mit der „Zinswette“-Entscheidung vom , XI ZR 33/10 spricht der BGH einer Klägerin Schadenersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines Finanzproduktes zu. Die beklagte Deutsche Bank hatte nicht darüber aufgeklärt, dass das von ihr angebotene Produkt mit einem negativen Marktwert startete und nur bei günstiger Entwicklung für den Kunden einen Gewinn erzielen würde.
The German Federal Supreme Court has, by a judgement passed on March 22, 2011, acknowledged damages on the legal ground of a shortcoming of a duty to advise concerning the distribution of a structured product. The claim was directed against the Deutsche Bank who had failed to explain that the product – distributed by the bank itself – would start with a marketable value below zero and only in case of a positive development would allow to realize profit.
Stichwörter: Zinswette, CMS Spread Ladder Swap, fehlerhafte Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Beratungspflicht, negativer Marktwert, Chancen-Risiko-Profil, Informationsmodell, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens.
JEL-Classification: D 82, G 21, K 12, K 13, K 19, K 40, K 41.
1. Einleitung
1.1 Die Entscheidung des BGH ...