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WBIB-G und die Rückerstattung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen
immo aktuell 2021/8
S. 37 § 14d, 39 Abs 33 Satz 2 WGG
Gem § 39 Abs 33 Satz 2 WGG iVm § 14d Abs 4 WGG idF BGBl I 2015/157 hat die Bauvereinigung alle bis zum eingehobenen und nicht verbrauchten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, auch jene der Grundstufe, unverzüglich zuzüglich der gesetzlichen Verzinsung (§ 1000 ABGB) zurückzuerstatten, wenn sie diese nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalenderjahren ab deren Einhebung zur Finanzierung einer Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeit verwendet hat oder verwendet.
Sachverhalt: Der Antragsteller (Mieter) beantragte, das Ausmaß der von der Antragsgegnerin (Bauvereinigung) eingehobenen, aber nicht zur Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten für die Liegenschaft verwendeten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB) festzustellen und sie zur Rückzahlung dieser Beträge zu verpflichten. Die Antragsgegnerin habe ihm über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses einen rückzahlbaren EVB gem § 14d WGG vorgeschrieben. Die von ihm und den übrigen Mietern geleisteten EVB habe die Antragsgegnerin nicht zur Gänze innerhalb von 20 Kalenderjahren zur Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten verwendet. Gem § 14d Abs 4 WGG seien die entsprechenden Teilbeträge daher zurückzuzahlen.
Das Erstgericht wi...