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Zur Rückforderung des Garantiebetrags vom Begünstigten und seinem Schuldner
§§ 1042, 1358, 1422, 1431 ABGB
Zwischen der Kondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB gegen den, der sich – wenn auch nur vorläufig – durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, besteht Konkurrenz. Dabei sind der Empfänger der Leistung und der eigentlich Verpflichtete Solidarschuldner.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Erstbeklagte erwarb 2007 eine Baurechtseinlage. Sie finanzierte diesen Ankauf durch einen bei der zweitbeklagten Bank aufgenommenen Kredit über € 1.020.000. Die Zurückzahlung des Kredites sollte ab in 180 monatlichen Raten von je € 8.103,95 bei Terminsverlust erfolgen.
Als zusätzliche Sicherheit für den Kredit vereinbarten die Beklagten ua die Vorlage von zwei Bankgarantien über je € 100.000. Punkt 8. der Allgemeinen Kredit- und Darlehensbedingungen für Unternehmer lautet auszugsweise:
„Wird auch nur eine Bestimmung des Kreditverhältnisses durch den Kreditnehmer verletzt oder werden Umstände bekannt, die geeignet sind, das Vertrauen in seine Kreditwürdigkeit zu erschüttern ... oder sollte der Kreditnehmer länger als 14 Tage mit der Zahlung einer fälligen Leistung in Verzug sein, ... is...