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Arbeits- und lohnabgabenrechtliche Folgen der BWG-Novelle 2010
Mit der BWG-Novelle 2010 werden Kreditinstitute dazu verpflichtet, eine angemessene Vergütungspolitik für einen bestimmten Personenkreis zu beachten. Ua muss ein bestimmter Teil der variablen Vergütung auf einen mindestens 5-jährigen Betrachtungszeitraum zurückgestellt werden. Auch muss ein gewisser Teil der variablen Vergütung aus Aktien bestehen. Durch diese Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass die Ziele der Vergütungspolitik an den Parametern der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtet werden. Die Neuregelung wirft zahlreiche arbeits- und lohnabgabenrechtliche Fragestellungen auf, die im Rahmen dieses Beitrages behandelt werden.
With the Amendment 2010 of the Austrian Banking Act, financial institutions are obliged to implement a compensation system which is based on the goals of sustainability and longevity. In order to meet these goals, a specific part of the variable compensation has to be deferred for a period of 5 years. Moreover a part of the variable compensation has to be granted in stocks. The new regulations raise several questions in labour law and other aspects of payroll related law, which are the topic of the following article.
Stichwörter: BWG-Novelle 2010, V...