Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GRC aktuell 2, Mai 2019, Seite 81

Strafen für Vergehen nach der Datenschutz-Grundverordnung

Wie bewährte Verfahren und Konzepte bei aktuellen Herausforderungen wie DSGVO Unterstützung bieten können

Christoph Schacher

Schon vor Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 haben die dort vorgesehenen Geldstrafen bei vielen Unternehmen für Kopfzerbrechen gesorgt: 20 Mio € oder bis zu 4 % des weltweiten Konzernumsatzes sieht die DSGVO als Höchststrafe vor. Wie sieht die Spruchpraxis der europäischen Behörden ein Jahr später in der Praxis aus? Wofür wird gestraft? Wird der Strafrahmen tatsächlich voll ausgeschöpft?

1. Ausgangslage

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 hat sich der Strafrahmen für Datenschutzverletzungen schlagartig vervielfacht. Während vorher in Österreich nach § 52 DSG 2000 Geldbußen von maximal 25.000 € für schwere Datenschutzverstöße verhängt werden konnten, sind nun nach Art 83 DSGVO Geldbußen in der Höhe von 20 Mio € oder sogar 4 % des weltweiten Konzernumsatzes möglich, wenn dieser Betrag mehr als 20 Mio € ausmacht. Die Geldbußen wurden nicht zuletzt deshalb so hoch festgesetzt, da sie laut Art 83 Z 1 DSGVO „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen, und das auch für datenhungrige Internetkonzerne mit Milliardengewinnen. Derartige Strafandrohungen haben aber gerade bei kleinen und mittelständischen Betrieben für Verunsicherung und Angst gesorgt, denn für...

Daten werden geladen...