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Internationale Zuständigkeit für eine Unterlassungsklage gegen touristische Nutzung
immo aktuell 2021/6
S. 33 § 16 Abs 2 WEG; § 523 ABGB; Art 7 Nr 1 lit a, Art 24 Nr 1 EuGVVO 2012
Für die Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen, im Vereinigten Königreich ansässigen Wohnungseigentümer auf Unterlassung einer widmungswidrigen Verwendung eines Wohnungseigentumsobjekts zur touristischen Nutzung besteht internationale Zuständigkeit am Gerichtsstand der (im Inland) gelegenen Sache nach Art 24 Nr 1 EuGVVO 2012.
Sachverhalt: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer eines im Bundesland Salzburg gelegenen Hauses. Der Kläger bewohnt sein Wohnungseigentumsobjekt. Die beklagte Gesellschaft hat ihren Sitz im Vereinigten Königreich. Sie benutzt ihr Wohnungseigentumsobjekt, das zu Wohnzwecken gewidmet wurde, zu touristischen Zwecken, indem sie es regelmäßig an Feriengäste vermietet.
Der Kläger begehrte in seiner beim Bezirksgericht Zell am See eingebrachten Klage die Unterlassung der widmungswidrigen und mangels Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer eigenmächtigen touristischen Nutzung, die das Wohnungseigentumsrecht des Klägers beeinträchtige. Er berief sich auf den Gerichtsstand des Art 24 Nr 1 UAbs 1 Alternative 1 EuGVVO 2012.
Die Beklagte erhob die Einrede der örtlichen und internationa...