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ÖBA 10, Oktober 2011, Seite 683

BaFin veröffentlicht Merkblatt zur Bereichsausnahme des „Konzernprivilegs“

Das vorliegende Merkblatt bezieht sich auf die Bereichsausnahme für Bankgeschäfte (§ 2 Abs 1 Nr 7 dKWG) und Finanzdienstleistungen (§ 2 Abs 6 Satz 1 Nr 5 dKWG), welche innerhalb eines „Konzerns“ erbracht werden. Es wird klargestellt, dass sich die Konzerndefinition nach den Tatbeständen von Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen gem § 1 Abs 6 und 7 dKWG ergibt.

Mutterunternehmen sind nach § 1 Abs 6 dKWG Unternehmen, die als Mutterunternehmen im Sinne des § 290 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) gelten oder die einen beherrschenden Einfluss ausüben können, ohne dass es auf die Rechtsform und den Sitz ankommt. Mutterunternehmen kann somit insbesondere auch eine natürliche Person sein.

Tochterunternehmen sind nach § 1 Abs 7 Satz 1 dKWG Unternehmen, die als Tochterunternehmen im Sinne des § 290 dHGB gelten oder auf die ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, ohne dass es auf die Rechtsform und den Sitz ankommt.

Schwesterunternehmen sind nach § 1 Abs 7 Satz 2 dKWG Unternehmen, die ein gemeinsames Mutterunternehmen haben. Wiederum kommt es nicht auf die Rechtsform und den Sitz an.

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