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Auswirkung auf Frist für Mietzinsüberprüfung durch Ausscheiden eines Mitmieters?
immo aktuell 2021/5
Sachverhalt: Die Antragsgegnerin ist Vermieterin einer Wohnung in Wien. Die Antragsteller waren aufgrund eines am abgeschlossenen, auf vier Jahre befristeten Mietvertrags ab Mieter dieser Wohnung. Das Mietverhältnis endete einvernehmlich vorzeitig; jenes mit dem Zweitantragsteller am und jenes mit dem Erstantragsteller am . Gegenstand dieses – mit Antrag vom eingeleiteten – Verfahrens ist die Zulässigkeit des vereinbarten Hauptmietzinses sowie die Überschreitung des jeweils gesetzlich zulässigen Höchstbetrags durch Vorschreibungen zu bestimmten Zinsterminen.
Das Erstgericht stellte die Höhe des gesetzlich zulässigen Hauptmietzinses zum relevanten Stichtag und die Tatsache und Höhe der Überschreitung dieses gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes ziffernmäßig bestimmt fest. Die – im Revisionsrekursverfahren strittigen – Fragen der Präklusion der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung und des Verzichts des Erstantragstellers verneinte das Erstgericht.
Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin nicht Folge.
Der OGH wies den zugelassenen Revisionsrekurs zurück.
Rechtliche Beurteilung: […] Die Vermieterin steht auf dem Standpunkt, das...