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ASoK 10, Oktober 2011, Seite 402

Ausbildungskostenrückersatz und Aliquotierung

9 ObA 74/11i.

Die Aliquotierung des Ausbildungskostenrückersatzes kann sich auf Monate oder Jahre beziehen. Eine Klausel, wonach die Kosten im ersten Jahr nach der Beendigung der Ausbildung zur Gänze, im zweiten Jahr zu zwei Dritteln und im dritten Jahr zu einem Drittel zurückzuzahlen sind, ist mit der Regelung des § 2d Abs. 3 Z 3 AVRAG vereinbar.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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