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ÖBA 9, September 2011, Seite 664

Zur Irrtumsanfechtung des Erwerbs von MEL-Zertifikaten

§§ 870, 871, 1304 ABGB; Art 5 RL-UGP 2005/29/EG; § 502 ZPO

Abhängig von den Feststellungen kann der Irrtum über das Risiko der gezeichneten Anlage ein Geschäftsirrtum sein. Veranlassung iSd § 871 ABGB bedeutet jedes für die Entstehung des Irrtums ursächliche Verhalten, ohne dass es darauf ankäme, ob der Anfechtungsgegner den Irrtum sorgfaltswidrig veranlasste. Enthält der „Verkaufsprospekt“ keine offensichtlich verkürzten Werbeaussagen, sondern für den durchschnittlichen Privatanleger verständliche und scheinbar vollständige Informationen, ist es dem Privatanleger nicht als Sorgfaltswidrigkeit zuzurechnen, wenn er auf den „Verkaufsprospekt“ vertraut und keine weiteren Informationsquellen, wie etwa den Kapitalmarktprospekt, konsultiert.

Aus der Begründung:

Das Erstgericht gab der Aufhebung des zwischen den Streitteilen geschlossenen Kommissions- und Kaufvertrags betreffend 2.356 Stück Zertifikate der M Ltd Folge und verurteilte die beklagte Bank zur Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückstellung der Wertpapiere. Die Klägerin habe sich bei Vertragsabschluss in einem von der Beklagten veranlassten Geschäftsirrtum über wesentliche Eigenschaften der erworbenen Zertifikate bef...

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