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BaFin Rundschreiben zu Mindestanforderungen an die Compliance Funktion bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Das aktuelle Rundschreiben ist eine Neufassung des Rundschreibens MaComp 04/2010 und enthält neben einigen Änderungen bestehender Module ein neues Modul zum Thema Beratungsprotokoll.
Das Rundschreiben dient grundsätzlich als Kompendium, um die Verwaltungspraxis der BaFin zusammenzuführen und soll in der aktuellen Version auch kleineren Unternehmen eine Orientierungshilfe sein.
Die BaFin hat sich in den aktuellen MaComp auch zu den gesetzlichen Anforderungen betreffend der Erstellung eines Beratungsprotokolls geäußert. Ein entsprechendes Protokoll ist bei jeder Anlageberatung gegenüber Privatkunden zu erstellen und dem Kunden unverzüglich bei Ende des Beratungstermins in Papierform oder auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen (eine Ausnahme besteht nur bei Einsatz von Fernkommunikationsmitteln). Ein Beratungsprotokoll ist auch zu führen, wenn die beratene Person noch kein Kunde ist oder es bei einem Kundengespräch zu keinem Geschäftsabschluss gekommen ist.
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat organisatorisch sicherzustellen, dass die Einhaltung der Pflicht zur Erstellung und Zur-Verfügung-Stellung eines Beratungsprotokolls sichergestellt ist. Diese Anforderungen müssen a...