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Wertpapiervermittler
Der neue Wertpapiervermittler (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und Gewerbeordnung 1994)
Seit 26.7. liegt die Regierungsvorlage zur Einführung des Wertpapiervermittlers gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 (ehemals Finanzdienstleistungsassistent) dem Parlament vor. Parallel zum WAG 2007 werden auch die entsprechenden Bestimmungen der GewO 1994 geändert. Die im Ministerialentwurf vom geplante Einschränkung, dass Wertpapiervermittler nur für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) Leistungen erbringen dürfen, wurde in der Regierungsvorlage geändert. Demnach dürfen Wertpapiervermittler neben WPDLU nun auch für Wertpapierfirmen tätig werden.
Mit dem Entschließungsantrag des Nationalrates vom wurde die Forderung gestellt, das System der Anlageberatungsberufe, vor allem das Berufsbild des „Finanzdienstleistungsassistenten“ zu reformieren. Eine ersatzlose Abschaffung des Finanzdienstleistungsassistenten, ein Verbot der Mehrfachvermittlung sowie die verpflichtende WAG-Konzessionierung wurden überlegt, allerdings wegen überwiegender Nachteile verworfen.
Nach der bisherigen Rechtslage sind Finanzdienstleistungsassistenten als freiberufliche/gewerbliche Vermittler von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapier...