Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Voraussetzungen der Räumungsklage bei übermäßiger Nutzung durch einen Miteigentümer
immo aktuell 2021/4
Sachverhalt: Die Streitteile sind jeweils zu einem Viertel ideelle Miteigentümer einer Liegenschaft samt darauf errichtetem Einfamilienhaus in Salzburg. Seit Februar 2019 benützt der Beklagte die Liegenschaft allein. Die Kläger beabsichtigten nunmehr, die Liegenschaft im Wege der Vermietung zu nutzen und brachten eine Räumungsklage gegen den Alleinnutzer (= Beklagten) ein. Im Haus bestehen keine getrennten Wohneinheiten, die einer getrennten Vermietung zugänglich sind, die Kläger haben das Haus bisher nicht selbst genutzt.
Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt.
Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten Folge und wies das Räumungsbegehren ab. Es erklärte die ordentliche Revision für zulässig, weil sich der OGH mit der Frage, ob die übrigen Miteigentümer ab dem Widerruf der bisherigen faktischen Gebrauchsordnung berechtigt seien, vom allein nutzenden Miteigentümer die Räumung der gemeinsamen Sache zu verlangen, bisher nicht befasst habe.
Der OGH gab der Revision der Kläger nicht Folge.
Rechtliche Beurteilung: […] Die Kläger führen in ihrer Revision aus, dass bei übermäßigem Gebrauch durch einen Miteigentümer den anderen beein...