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ÖBA 7, Juli 2011, Seite 469

Die Verletzung der Pflicht zur Warnung vor mangelnder Kreditwürdigkeit nach dem Verbraucherkreditgesetz

Europarechtliche Grundlagen und zivilrechtliche Konsequenzen

Petra Leupold und Martin Ramharter

Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie führte im vergangenen Jahr nicht nur zur Schaffung eines eigenen Verbraucherkreditgesetzes, sondern gab auch – als Teil des Projekts ABGB 2011 – Anlass zur Modernisierung des ABGB-Darlehensrechts . Während sich die Änderungen im ABGB im Wesentlichen darauf beschränken, Entwicklungen in Vertragspraxis und Rsp nachzuvollziehen , führte das VKrG zu bedeutenden Neuerungen im Recht der Verbraucherkredite. Der vorliegende Beitrag widmet sich der bislang nicht näher erörterten Frage zivilrechtlicher Rechtsfolgen der Verletzung der in § 7 VKrG normierten Pflicht des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers. Insbesondere soll untersucht werden, ob und gegebenenfalls welche schadenersatz- und irrtumsrechtlichen Konsequenzen die Verletzung der Pflicht, den Verbraucher auf die fehlende Kreditwürdigkeit hinzuweisen, nach sich zieht.

The implementation of the Directive on Credit Agreements for Consumers last year did not only lead to the enactment of the Consumer Credit Law (VKrG), but also gave an opportunity to modernize the provisions on loan agreements of the General Civil Code (ABGB). Whereas reforms to the ABGB basically were restricted to codify developments in case law and contract des...

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