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ÖBA 7, Juli 2011, Seite 450

Neues zur Prospekthaftung (Konkurrenz zum Verbot der Einlagenrückgewähr und zur „fehlerhaften Gesellschaft“, Kausalität des Prospektfehlers für die Disposition des Anlegers, Schadensberechnung und Schadensnachweis)

Anmerkungen zu

Martin Karollus

In der vorliegenden (Zwischen-)Entscheidung zu einem auch bereits aus der Tagespresse bekannten Anlassfall geht der 7. Senat – nach dem bisherigen Meinungsstand in der österreichischen Literatur überraschend – von einem unbedingten Vorrang der Prospekthaftung gegenüber dem Verbot der Einlagenrückgewähr und der Lehre von der „fehlerhaften Gesellschaft“ aus. Angesichts der offenkundigen Defizite der Entscheidungsbegründung, insbesondere auch der vollständigen Außerachtlassung der unionsrechtlichen Fragen, kann dies aber nicht das letzte Wort sein. Die weiteren, viel weniger anlegerschutzfreundlichen Aussagen des 7. Senates zur Schadensberechnung gehen hingegen immerhin in die richtige Richtung, bedürfen aber einiger Präzisierungen.

In this present (part-)judgment to a case already published in newspapers, the 7th Senate of the Austrian Supreme Court sees – surprisingly, given the recent state of opinion in Austrian legal literature – an unconditional priority of prospectus liability over the prohibition of repayment of capital and the doctrine of a „defective company“. Due to the obvious flaws in the reasoning of the judgment, especially the total disregard of issues concerning the la...

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