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Die neue Rechtsstellung des Absonderungsgläubigers nach dem IRÄG 2010
Der Höhepunkt der Insolvenzrechtsreform 2010 bestand in der Schaffung eines neuen Regulativs, der Insolvenzordnung (IO). Damit wurden vor allem die Ausgleichsordnung (AO) und die Konkursordnung (KO) ersetzt . Die IO beinhaltet einerseits den ersetzten Regelwerken entnommene Bestimmungen, andrerseits aber auch neu geschaffene Normen. Zu diesen zählt § 149 Abs 1 Satz 2 IO, der die Rechtsstellung des Absonderungsgläubigers im Falle der Genehmigung eines Sanierungsplans im Vergleich zur Vorläuferbestimmung des § 149 KO neu determiniert. Thema ist hier die Auslegung dieser Bestimmung. Dies ist vor allem für Kreditinstitute von Interesse, da damit der Wert der ihnen vom Schuldner gestellten Sicherheiten maßgeblich beeinflusst wird.
The culmination of the reform of the Austrian bankruptcy law 2010 (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010; BGBl I Nr 29/2010; EBz-RV 612 BlgNR 24. GP; AB 651 BlgNR, 24. GP; see Mohr, ecolex 2009, 848 et seq.) was the establishment of a new regulation, the Insolvenzordnung (Insolvency Act – IO). It mainly replaced the Ausgleichsordnung (AO – Act on the Arrangement in Bankruptcy) and the Konkursordnung (KO – Bankruptcy Act). These Acts dated back in their core to the Monarchy (Imperial Decree on the Introduction of an Act on the Arrangement in Ban...