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Abänderungsvorschlag des EU Parlaments betreffend die Anlegerentschädigungsrichtlinie
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat seine Abänderungsvorschläge zum Kommissionsentwurf von letztem August veröffentlicht. Wesentliche Änderungen betreffen die Mindestentschädigungshöhe und die Dauer der Umsetzung.
Während im Kommissionsvorschlag die Mindestentschädigungshöhe noch mit EUR 50.000 festgelegt war, schlägt das EU Parlament eine Verdoppelung auf EUR 100.000 vor. Die Übergangsfrist zur Etablierung der Deckungsfonds soll nicht wie ursprünglich in 10 Jahren, sondern bereits in 5 Jahren beendet sein. Im Gegensatz zur Kommission ist aber der Ausschuss weniger streng bei der Dotierung, denn die teilnehmenden Investmentgesellschaften sollen nur Mittel iHv 0,3% der gesamten Assets under Management in den Fonds zur Anlegerentschädigung einbringen. Der Ausschuss wartet nun auf die Verhandlungen der Mitgliedstaaten und deren Kompromissvorschlag.