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Die Kurzzeitvermietung im Lichte des Unionsrechts
Aktuelle Rechtsprechung des EuGH
Vor Kurzem hat der EuGH entschieden, dass Mitgliedstaaten für Kurzzeitvermietungen Genehmigungspflichten vorsehen dürfen. Der Wohnungsmangel ist in vielen Ländern dermaßen hoch, dass einige Mitgliedstaaten schon seit geraumer Zeit gegen die private Kurzzeitvermietung über Online-Plattformen vorgehen. Nun hat der EuGH festgestellt, dass derartige Einschränkungen auch mit dem Unionsrecht vereinbar sind.
1. Fall
1.1. Sachverhalt
Im gegenständlichen Fall, Cali Apartments, C-724/18 und C-727/18, vermieteten zwei Wohnungseigentümer ihre Eigentumswohnungen in Paris auf einer Website wiederholt für kurze Zeit an Personen, die sich nur temporär in der Stadt aufhielten. Aufgrund dessen wurde über sie eine Geldbuße in Höhe von 15.000 € verhängt. Im Großraum Paris sowie in Gemeinden mit mehr als 200.000 Einwohnern ist es nach französischem Recht verpflichtend, im Vorhinein eine Genehmigung für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen zu erwerben, welche die Wohnungseigentümer jedoch nicht besaßen. Der Fall landete vor dem französischen Kassationsgerichtshof, der ihn wiederum dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegte.
1.2. Rechtliche Problematik
Die Wohnungseigentümer zweifelten an, dass...