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ÖBA 4, April 2011, Seite 244

Zur Robustheit von Liegenschaftszubehör

Georg Weissel

Die Verwendung von Immobiliensicherheiten zur Reduktion des Erfordernisses an Eigenmitteln ist für Kreditinstitute von erheblicher Bedeutung. Daraus folgt ihr Interesse an der Heranziehung des gesamten, für das betreffende Objekt erhobenen Wertes. Die Einbeziehung von Zubehör oder selbständigen Bestandteilen einer Immobilie in den Vorgang der Bewertung wird jedoch von mancher Seite mit dem Argument in Frage gestellt, wonach hier die erforderliche Robustheit fehle. Aus mehreren Gründen ist jedoch zu fragen, ob dieser an der Schnittstelle zwischen österreichischem Hypothekarrecht und Bankenaufsichtsrecht gelegene Standpunkt nicht zu restriktiv ausgefallen ist.

The use of real estate as collateral is of high importance for banks to reduce the equity requirement. Thus, banks are interested in utilising the total assessed value of the property. Including fixtures and independent components of the property in such assessment is sometimes called into question because of their lacking robustness. For many reasons, however, it has to be questioned whether this point of view on the point of intersection between Austrian Law on Collateral and banking regulations is not too strict.

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