Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 2011, Seite 402

Keine Lohnnebenkosten für übernommene Sozialversicherungsbeiträge bei Altersteilzeitmodellen

RV/0633-G/09.

Der UFS hat nunmehr explizit bestätigt, dass die vom Arbeitgeber beim Altersteilzeitmodell aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Beitragsgrundlagengarantie zu übernehmenden Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und diesbezüglich daher keine Lohnnebenkosten zu entrichten sind. Wenn zu dieser Entscheidung keine Amtsbeschwerde beim VwGH eingebracht wird (wovon auszugehen ist) wurde, können sich die Behörden nicht mehr auf die anderslautenden Aussagen in den LStR 2002 bzw. in der Kommunalsteuerinfo beziehen (siehe dazu zuletzt die Praxis-News vom August 2011, ASoK 2011, 319 f.).

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
Daten werden geladen...