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ÖBA 2, Februar 2011, Seite 117

Zur Aufkündigung von Leasingverträgen wegen Unternehmensauflösung

§ 862a, §§ 1090 ff ABGB; § 34 RAO

Der Auflösungstatbestand der „Aufgabe des Unternehmens“ in Punkt 13.1 lit c der AVB für Leasingverträge ist erfüllt, wenn die für den Unternehmenszweck typische Tätigkeit eingestellt wird, etwa wenn ein Rechtsanwalt seine Befugnis zur Berufungsausübung zurücklegt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Beklagte war als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 betreibt er auch eine „Rechtsberatungskanzlei“ in der Schweiz. Am wurde er aufgrund eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens der StA F in Untersuchungshaft genommen. Am verzichtete er gegenüber der RAK … auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Die Kanzlei wurde in der Folge noch zu Abrechnungs- und Abwicklungstätigkeiten verwendet.

In den Jahren 2004 und 2006 schloss der Beklagte mit der U GmbH Leasingverträge über vier Fahrzeuge ab, die im Rahmen seiner Rechtsanwaltskanzlei genutzt wurden. Diesen Verträgen liegen die AVB für KFZ- und Mobilien-Leasing zugrunde, die auszugsweise lauten:

„13. Vorzeitige Vertragsauflösung:

13.1 Die LG (Leasinggeberin) ist zur sofortigen, vorzeitigen Auflösung des LV (Leasingvertrags) berechtigt, wenn der LN (auch nur einer von mehreren LN...

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