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Vorsteuerabzug bei an nahestehende Personen vermieteten (Luxus-)Immobilien
immo aktuell 2021/1
; , Ra 2020/15/0067
Aus der Judikatur des VwGH ergibt sich […], dass es iZm der Nutzungsüberlassung an eine der Körperschaft nahestehende Person in drei Fällen zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs kommen kann. Beim ersten Fall handelt es sich um die bloße Gebrauchsüberlassung, bei der keine unternehmerische Betätigung vorliegt. Der zweite Fall erfasst die (nicht fremdübliche) Nutzungsüberlassung an besonders repräsentativen Wohngebäuden, welche schon ihrer Erscheinung nach bloß für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sind. Der dritte Fall betrifft die Vermietung von im betrieblichen Geschehen einsetzbaren Gebäuden um weniger als 50 % der Renditemiete. In den letzten beiden Fällen ordnet § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG den Vorsteuerausschluss an.
Vorbemerkung: Der VwGH hat in seinen Erkenntnissen vom , Ra 2020/15/0004 und Ra 2020/15/0067, in zwei Fällen eine Wohnraumvermietung einer GmbH an ihr nahestehende Personen (die Gesellschafter bzw den Stifter der Eigentümerin der vermietenden GmbH, einer Privatstiftung) aus umsatzsteuerlicher Sicht umfassend dargestellt. Da der VwGH seine Begründung in beiden Erkenntnissen faktisch wortgleich wiedergibt, werden diese Fäl...