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Klauselkontrolle bei Anleihen mit spekulativer Zinsanpassung und einseitigem Kündigungsrecht des Emittenten
§ 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 1 Z 5, Abs 2 Z 3 und Abs 3 KSchG
Anleihebedingungen unterliegen der AGB-Kontrolle. Zinsanpassungs- und Kündigungsklauseln in Anleihebedingungen regeln nicht die beiderseitigen Hauptleistungen. Eine fix an den EURIBOR gekoppelte Verzinsung einer Anleihe ist weder an § 6 Abs 1 Z 5 noch an Abs 2 Z 3 KSchG zu messen. Nur eine vorübergehende Nullverzinsung des eingelegten Kapitals ist bei spekulativen Anleihen zulässig. Der Ausschluss des Rechts zur außerordentlichen Aufkündigung benachteiligt den Zeichner gröblich. Die Vereinbarung eines einseitigen ordentlichen Kündigungsrechts ist nur zulässig, wenn der Emittent den Zinsvorteil, den er als Gegenleistung dafür gewährt, offenlegt. Die Begriffe des TARGET und des EURIBOR sowie Rechenoperationen sind in Anleihebedingungen transparent.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Beklagte ist Emittentin der Bankschuldverschreibungen „Snowball Bond VIII 2005–2012/9“, „Snowball Bond IX 2005–2015/15“ und „Snowball Bond X 2005–2015/19“ (im Folgenden Snowball Bond VIII, IX und X). Deren Emissionsbedingungen enthalten betreffend die Punkte „§ 4 Verzinsung“, „§ 7 Kündigung“ und „§ 11 Teilnichtigkeit“ folgende Klauseln, wobei zwecks...