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ÖBA 12, Dezember 2010, Seite 818

Die Zulässigkeit von Lösungsklauseln für den Insolvenzfall nach dem IRÄG 2010, insbesondere bei Kreditgeschäften

Wolfgang Fichtinger und Stephan Foglar-Deinhardstein

Mit ist das IRÄG 2010 in Kraft getreten. Durch dieses soll in erster Linie die Anzahl erfolgreicher Unternehmensfortführungen und Sanierungsverfahren erhöht werden. Eine Voraussetzung dafür ist, daß die Vertragspartner des Schuldners nicht aus Anlaß des Insolvenzverfahrens für den Fortbestand des Unternehmens wesentliche Verträge kündigen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Neukonzeption für vertragliche Lösungsklauseln für den Insolvenzfall nach dem IRÄG 2010. Für Banken ergeben sich dadurch einige Änderungen im Zusammenhang mit Kreditverträgen, auf die vertieft einzugehen sein wird. Weiters können Banken aber natürlich auch betroffen sein, soweit ihnen Rechte aus Verträgen abgetreten werden.

On July 1, 2010 the reformed Austrian Bankruptcy Act entered into force. The primary objective is to increase the number of successful corporate reorganisations and facilitate the continuation of business operations. One prerequisite is that creditors of the insolvent debtors don’t revoke or terminate essential contracts based on the opening of insolvency proceedings. The following article discusses the new regulation of termination clauses in the Austrian Bankruptcy Act. ...

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