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Unzulässiger Ausschluß des Kündigungsrechts in Genußschein-AGB
§ 879 Abs 3 ABGB; § 174 Abs 3 AktG; § 23 BWG; § 6 Abs 1 Z 1, §§ 28 ff KSchG; § 73c VAG
Die Emissionsbedigungen von Genußscheinen unterliegen der AGB-Inhaltskontrolle. Unabhängig von der Börsegängigkeit der Genußscheine ist der Ausschluß des außerordentlichen Kündigungsrechts des Zeichners gröblich benachteiligend. Der Ausschluß des ordentlichen Kündigungsrechts benachteiligt den Zeichner jedenfalls dann gröblich, wenn die Gesellschaft dazu berechtigt ist.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die beklagte Partei hat im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit 420.000 Genußscheine emittiert, die (zumindest zu einem Teil) seit September 2001 durchgehend an der Börse notieren. Die zugrundeliegenden Genußscheinbedingungen enthalten in ihrem § 8 unter der Überschrift „Dauer der Genußrechte; Ansprüche bei Rückkauf“ ua nachstehende Bedingungen:
„1. Das Genußrechtskapital in der Höhe von insgesamt bis zu € 420.000 wird, soweit sich aus den folgenden Absätzen nichts anderes ergibt, der Gesellschaft auf die Dauer ihres Bestehens unter Verzicht auf die ordentliche und außerordentliche Kündigung zur Verfügung gestellt.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Genußrechte unter Einhaltung einer 6-monatigen Verständigungsfrist zum Ende eines jed...