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Die EZB als „Marktmacher“
S. 555Die EZB als „Marktmacher“
Die EZB hat auf zweifache Weise ihre bisherigen Grundsätze einer stabilitätsorientierten Politik aufgegeben – durch eine Absenkung ihrer Anforderungen an die Beleihungssicherheiten sowie durch den Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt. Seit dem können griechische Staatsanleihen unabhängig von der externen Bewertung durch Rating-Agenturen zur Refinanzierung eingereicht werden. Auf Beschluß des EZB-Rats wurde am mit dem Ankauf griechischer, portugiesischer und irischer Anleihen durch die Notenbanken Deutschlands, Frankreichs und Italiens begonnen. Konkret verstoßen die Maßnahmen zumindest inhaltlich gegen eine Reihe von gemeinschaftlichen Grundsätzen, so beispielsweise gegen die Verbote des finanziellen Beistands (Art. 125 AEUV) und der monetären Finanzierung von Staatshaushalten (Art. 123 Abs. 1 AEUV).
Mit dem Ankauf von Staatsanleihen macht sich die EZB zum „Marktmacher“. Sie übernimmt damit die Funktion großer Geschäftsbanken, die bislang für die Marktgängigkeit dieser Wertschriften gesorgt haben. Durch die Möglichkeit des Ankaufs durch die EZB hat diese nicht nur entsprechende Papiere, sondern auch diese Funktion von den ...